Einen bundesweiten Zuschuss für Balkonkraftwerke gibt es nicht. Länder und Städte haben eigene Programme aufgelegt, viele davon sind ausgeschöpft oder ausgelaufen. Dauerhaft bleiben zwei steuerliche Vorteile: 0 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf und steuerfreie Einnahmen. Ob deine Stadt zahlt, entscheidet ihre aktuelle Richtlinie.
Inhalt
Förderung fürs Balkonkraftwerk: Der Überblick
Wer nach einem Zuschuss sucht, stößt auf viele Meldungen, die längst nicht mehr stimmen. Förderprogramme für Steckersolargeräte sind freiwillige Leistungen von Ländern und Kommunen. Sie hängen an Haushaltsmitteln und laufen deshalb oft nur für einen begrenzten Zeitraum. Ist der Topf leer, endet die Antragstellung, auch wenn die Richtlinie formal weiter gilt. Das Programm des Freistaats Sachsen hat im Sommer sein Ende gefunden, in Berlin nehmen die Investitionsbank und die Senatsverwaltung für das Modul Steckersolargeräte keine Neuanträge mehr entgegen.
Diese Seite sortiert deshalb nach dem, was sich belegen lässt. Jede Zeile der Übersicht nennt das Programm, den Status und die Seite, auf der wir den Status gelesen haben. Der Zeitpunkt der Prüfung steht im Quellenkasten am Ende. Förderbeträge nennen wir hier bewusst nicht. Sie ändern sich mit jeder Richtlinie, und eine veraltete Zahl wäre schlechter als gar keine. Die aktuelle Höhe findest du immer auf der verlinkten Seite der Stadt.
Die gute Nachricht: Auch ohne Zuschuss ist ein Balkonkraftwerk günstiger geworden. Die Steuer entfällt seit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes fast ganz, und deine Einnahmen sind von der Einkommensteuer befreit. Wie sich die Anschaffung rechnet, zeigen die Ratgeber zu den Kosten eines Balkonkraftwerks und zur Frage, ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt.
Keine Rechtsberatung
Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers. Für Förderungen gilt ausschließlich die aktuelle Richtlinie der Stelle, die den Zuschuss auszahlt.
Förderlage nach Bundesland und Kommune
Die Tabelle zeigt, was die jeweiligen Stellen auf ihren eigenen Seiten angeben. Sie ist keine vollständige Liste aller Gemeinden in Deutschland. Hunderte Städte, Landkreise und Stadtwerke haben eigene Regeln. Wo ein Land oder eine Stadt nicht auftaucht, heißt das nicht, dass es dort nichts gibt, sondern nur, dass wir es nicht geprüft haben.
| Bundesland / Kommune | Programm | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Sachsen | Förderrichtlinie der Sächsischen Aufbaubank, Programmteil B (Balkonkraftwerke) | Ausgelaufen, Antragstellung nicht mehr möglich | SAB |
| Berlin | SolarPlus, Modul E (Steckersolargeräte) | Nur noch Bearbeitung bestehender Anträge, Neuanträge nicht möglich | IBB Business Team |
| Nordrhein-Westfalen | progres.nrw (Landesprogramme für Klimaschutz und Energiewende) | In der Programmübersicht des Landes kein Zuschuss für Steckersolargeräte gefunden | Bezirksregierung Arnsberg |
| Bayern | Landesseiten zur Energieförderung | Kein landesweites Programm für Steckersolargeräte gefunden | Bayerisches Wirtschaftsministerium |
| Baden-Württemberg | Landesseiten zur Photovoltaik | Kein landesweites Programm für Steckersolargeräte gefunden, einzelne Städte fördern | Umweltministerium Baden-Württemberg |
| Rheinland-Pfalz | Fördermittelservice der Energieagentur | Kein landesweites Programm für Steckersolargeräte gefunden | Energieagentur Rheinland-Pfalz |
| Niedersachsen | Landesseiten zu Klimaschutz und Energie | Kein landesweites Programm für Steckersolargeräte gefunden, einzelne Städte fördern | KEAN |
| Köln | Photovoltaik und Klimafreundliches Wohnen | Mittel ausgeschöpft, keine Neuanträge; Kauf auf eigenes Risiko mit späterem Antrag nur in einer Ausnahme für Steckersolargeräte | Stadt Köln |
| München | Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude, Stecker-Solar-Geräte | Antragstellung möglich, Antrag muss vor Bestellung und Kauf gestellt werden | Stadt München |
| Stuttgart | Stuttgarter Solaroffensive | Fördermittel ausgeschöpft; Steckersolargeräte in den geprüften Texten nicht ausdrücklich genannt | Stadt Stuttgart |
| Leipzig | Fachförderrichtlinie Stecker-Solar-Geräte | Nur mit Leipzig-Pass; Antrag und Zusage vor dem Kauf | Stadt Leipzig |
| Gelsenkirchen | Förderung von Stecker-Solargeräten | Pauschale je Anlage, Richtlinie bis Mitte Dezember befristet; Antrag erst nach Installation und Eintrag im Marktstammdatenregister | Stadt Gelsenkirchen |
| Delmenhorst | Förderprogramm Balkon-Solaranlagen | Letzte Zuschüsse bewilligt, aktuell keine Antragstellung; Fortführung im Folgejahr geplant | Stadt Delmenhorst |
| Braunschweig | Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienz | Ausgeschöpft, Antragstellung nicht mehr möglich | Stadt Braunschweig |
| Freiburg | Klimafreundlich Wohnen, Baustein Stromerzeugung | Mittel ausgeschöpft, für diesen Baustein keine Anträge mehr | Stadt Freiburg |
| Darmstadt | Förderprogramm Photovoltaik inklusive Balkonmodule | Pauschale je Modul, höchstens die Hälfte der Kosten; Antrag mit Rechnung und Nachweisen | Wissenschaftsstadt Darmstadt |
| Nürtingen | Förderprogramm Balkonkraftwerke | Nur für Mieter und Wohnungseigentümer in einer WEG; Anträge, solange Mittel reichen | Stadt Nürtingen |
Das Bild ist zweigeteilt. Wo ein Programm noch läuft, ist es meist an Bedingungen geknüpft: ein bestimmter Wohnsitz, ein Sozialpass, eine Frist oder der Status als Mieter. Wo es für ein ganzes Land keine Förderung gibt, springen häufig einzelne Städte oder Stadtwerke ein. Eine Anfrage bei der Gemeinde lohnt sich deshalb auch dann, wenn dein Bundesland in der Tabelle als „kein Programm gefunden“ steht.
Status ändert sich schnell
Programme enden oft ohne Vorankündigung, sobald das Budget aufgebraucht ist. Prüfe die verlinkte Seite am Tag deiner Bestellung noch einmal, auch wenn du die Förderung schon länger im Blick hast.
So gehst du vor: Antrag vor dem Kauf
Die wichtigste Regel steht in fast jeder Richtlinie: Der Antrag kommt vor der Bestellung. Wer ein Gerät kauft und erst danach fragt, geht in vielen Programmen leer aus. München formuliert es deutlich: Liegt das Rechnungsdatum vor der Antragstellung, wird der Antrag abgelehnt. Auch Leipzig verlangt, dass das Gerät nicht vor Antragstellung oder Zuwendungsbescheid verbindlich bestellt oder gekauft wird.
Es gibt aber auch das umgekehrte Modell. Gelsenkirchen verlangt den Antrag erst nach erfolgreicher Installation und Inbetriebnahme und prüft, ob das Gerät im Marktstammdatenregister mit dem Status „in Betrieb“ steht. In Köln gilt für Steckersolargeräte eine Ausnahme, die den Kauf vor dem Antrag auf eigenes Risiko erlaubt, der Antrag muss dann spätestens drei Monate nach dem Kauf folgen. Welches Modell bei dir gilt, steht ausschließlich in der Richtlinie deiner Stadt.
- Zuständige Stelle klären. Suche zuerst nach dem Programm deiner Stadt, dann nach dem deines Landes. Die Tabelle oben liefert Startpunkte. Frage notfalls beim Klimaschutzamt oder beim Stadtwerk nach.
- Bedingungen lesen. Prüfe, ob Mieter antragsberechtigt sind, ob ein Sozialpass nötig ist, welche Leistungsgrenze gilt und ob die Geräte bestimmte technische Anforderungen erfüllen müssen.
- Zustimmung des Vermieters einholen. Manche Programme verlangen sie ausdrücklich im Antrag. Wie das geht und welche Rechte du hast, erklärt der Ratgeber Balkonkraftwerk als Mieter.
- Antrag stellen und Zusage abwarten. Bestelle erst, wenn die Stelle es ausdrücklich erlaubt. Eine bloße Eingangsbestätigung ist keine Zusage.
- Kaufen, anbringen, anmelden. Lege Rechnung und Foto bereit und melde das Gerät im Marktstammdatenregister an. Der Ablauf steht im Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.
- Nachweise einreichen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Vorlage der geforderten Unterlagen, etwa Rechnung, Zahlungsnachweis und Bestätigung der Inbetriebnahme.
0 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf
Dieser Vorteil gilt ohne Antrag und bundesweit. Nach § 12 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes ermäßigt sich die Steuer auf 0 Prozent für die Lieferung von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Das umfasst auch die für den Betrieb wesentlichen Komponenten und Speicher, die den erzeugten Strom speichern. Voraussetzung ist, dass die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen und bestimmten weiteren Gebäuden installiert wird. Dasselbe gilt nach Nummer 4 für die Installation solcher Anlagen.
Für dich heißt das: Auf der Rechnung eines inländischen Händlers sollte für Module und Wechselrichter kein Steuerbetrag mehr stehen. Weist eine Rechnung noch den regulären Satz aus, sprich den Händler an. Der Preis, den du im Shop siehst, ist in diesem Fall nicht der, der gelten sollte. Eine Förderung der Stadt kommt zusätzlich hinzu und wird nicht gegengerechnet, sofern die Richtlinie es nicht anders regelt. Lies dazu die Bedingungen deines Programms genau.
Die Ermäßigung ist an die Lieferung geknüpft, nicht an eine Leistungsgrenze, die ein Balkonkraftwerk berühren würde. Bei Geräten, die du bei einem Händler im Ausland bestellst, gelten andere Regeln. Deshalb lohnt der Blick auf Rechnung und Lieferanschrift, bevor du bestellst. Marktübersichten und passende Sets findest du in unserem Überblick über Balkonkraftwerke.
Steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG
Der zweite dauerhafte Vorteil betrifft die Einkommensteuer. Nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigem beträgt. Ein Balkonkraftwerk mit einer Modulleistung von höchstens 2.000 Wp liegt weit darunter.
Praktisch bedeutet das: Wer überschüssigen Strom einspeist und dafür keine oder nur eine geringe Vergütung erhält, muss diese Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben. Eine Gewerbeanmeldung ist für ein gewöhnliches Balkonkraftwerk nicht nötig. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt davon unberührt und ist weiterhin Pflicht, wie der Ratgeber zur Steuer beim Balkonkraftwerk im Detail erklärt. Der Eintrag ist zugleich die Grundlage dafür, dass die Leistung für das Finanzamt belegt ist.
Vorsicht bei Förderungen: Ob ein erhaltener Zuschuss steuerlich anders zu behandeln wäre, lässt sich pauschal nicht beantworten. Für übliche Programme von Kommunen für private Haushalte spielt das in der Praxis selten eine Rolle. Bei Unsicherheit hilft eine Steuerberatung oder das Finanzamt.
Was du ohne Zuschuss tun kannst
Steht deine Stadt nicht in der Tabelle oder ist das Budget leer, sind das die naheliegenden Schritte:
- Programm im Blick behalten. Viele Städte starten jedes Jahr neu, sobald der Haushalt beschlossen ist. Delmenhorst kündigt die Fortführung nach der Genehmigung des Haushalts an. Wer früh vorbereitet ist, ist bei der Öffnung unter den Ersten.
- Beim Stadtwerk nachfragen. Manche Energieversorger bieten eigene Aktionen oder Rabatte, die unabhängig vom städtischen Programm laufen. Bedingungen und Dauer unterscheiden sich stark.
- Sozialpässe nutzen. Leipzig und München fördern Inhaber ihrer Sozialpässe bevorzugt. Wenn du berechtigt bist, lohnt eine Nachfrage.
- Auf die Anlage statt auf den Zuschuss schauen. Ein günstiges, sicher geprüftes Gerät mit 0 Prozent Mehrwertsteuer rechnet sich oft auch ohne Förderung. Was erlaubt ist, steht im Ratgeber Was ist beim Balkonkraftwerk erlaubt.
Wichtig bleibt die Sicherheit. Die Förderung darf nie der Grund sein, ein Gerät zu kaufen, das nicht zu deinem Haushalt passt. Das Anschließen übernimmt, wo die Installation nicht ausschließlich steckerfertig möglich ist, eine Elektrofachkraft.
Fazit
Ein bundesweiter Zuschuss existiert nicht, und viele Programme sind ausgeschöpft oder ausgelaufen. Aktiv sind einzelne Städte mit Bedingungen wie Wohnsitz, Sozialpass oder Antrag vor dem Kauf. Sicher bleiben die 0 Prozent Mehrwertsteuer und die steuerfreien Einnahmen. Prüfe Status und Richtlinie deiner Stadt am Tag der Bestellung.
Häufige Fragen
Gibt es aktuell noch eine Förderung für Balkonkraftwerke?
Ja, aber nur lokal und mit Bedingungen. Ein Bundesprogramm gibt es nicht. Manche Städte fördern weiter, etwa München oder Gelsenkirchen, andere haben ihre Mittel aufgebraucht. Prüfe deshalb immer die aktuelle Seite deiner Stadt und die dortige Richtlinie, bevor du bestellst oder einen Antrag stellst.
Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?
In den meisten Programmen ja. München und Leipzig lehnen Anträge ab, wenn schon gekauft wurde. Gelsenkirchen verlangt dagegen den Antrag nach der Installation. Welches Verfahren gilt, steht in der Richtlinie deiner Stadt. Im Zweifel fragst du vorher bei der Stelle nach.
Zahlt mein Bundesland etwas dazu?
In den von uns geprüften Übersichten von Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen fand sich kein landesweiter Zuschuss für Steckersolargeräte. Sachsen und Berlin haben ihre Programme beendet. Städte und Stadtwerke können trotzdem fördern, deshalb lohnt die Nachfrage vor Ort.
Zahle ich Mehrwertsteuer auf ein Balkonkraftwerk?
Für Lieferung und Installation von Solarmodulen und wesentlichen Komponenten gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 Prozent, wenn die Anlage auf oder nahe einer Wohnung betrieben wird. Händler weisen die Steuer dann nicht mehr aus. Sprich sie an, falls deine Rechnung abweicht.
Muss ich Einnahmen aus dem Balkonkraftwerk versteuern?
In der Regel nicht. Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerfrei. Ein Balkonkraftwerk liegt weit darunter. Die Registrierung im Marktstammdatenregister musst du trotzdem innerhalb der gesetzlichen Frist vornehmen, sie ist Pflicht.
Kann ich als Mieter eine Förderung bekommen?
Das hängt vom Programm ab. Nürtingen fördert ausdrücklich Mieter und Wohnungseigentümer in einer WEG, Gebäudeeigentümer sind ausgeschlossen. Leipzig knüpft die Förderung an den Leipzig-Pass. Manche Programme verlangen die Zustimmung des Vermieters im Antrag. Lies die Teilnahmebedingungen deshalb vollständig, bevor du den Antrag stellst.




