Du meldest dein Balkonkraftwerk online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Das Verfahren ist bundesweit gleich, gebührenfrei und braucht nur wenige Angaben. Eine Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem Solarpaket I, solange dein Gerät bis 2.000 Wp und 800 VA bleibt.
Inhalt
- Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
- Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
- Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden: Schritt für Schritt
- Diese Angaben brauchst du für das Formular
- Welche Frist gilt für die Anmeldung?
- Beim Netzbetreiber anmelden: Was seit dem Solarpaket I entfällt
- Zählertausch: Was nach der Anmeldung passiert
- Mit Speicher anmelden und Speicher nachträglich melden
- Änderungen, Zubau und Umzug: Wann du den Eintrag anpasst
- Nicht angemeldet: Welche Strafe droht?
- Anmelden in Bayern, NRW und anderen Ländern: Gibt es Unterschiede?
- Häufige Fehler bei der Anmeldung
- Häufige Fragen
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Jedes Steckersolargerät, das an dein Hausnetz angeschlossen ist, musst du im Marktstammdatenregister (kurz MaStR) eintragen. Das Register führt die Bundesnetzagentur, und es gilt für alle stromerzeugenden Anlagen in Deutschland. Die Pflicht steht in der Marktstammdatenregisterverordnung, nicht in einer freiwilligen Empfehlung.
Eine Mindestgröße kennt die Pflicht nicht. Die Bundesnetzagentur schreibt in ihren häufigen Fragen ausdrücklich, dass auch kleine Balkon-Solaranlagen registriert werden müssen. Ein einzelnes Modul mit einem kleinen Wechselrichter ist also genauso meldepflichtig wie ein Set mit vier Modulen.
Wer ist dafür zuständig? Du als Betreiber. Das gilt auch, wenn du zur Miete wohnst: Der Vermieter muss dem Gerät zustimmen (mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk als Mieter oder in der WEG), die Registrierung erledigst aber du selbst. Der Händler, der Hersteller und der Vermieter melden nichts für dich an.
Geräte, die schon vor dem Solarpaket I liefen, sind nicht ausgenommen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ältere Eintragungen bei anderen Stellen, etwa beim Netzbetreiber, den Eintrag im Marktstammdatenregister nicht ersetzen. Wer sein Gerät damals nur dem Netzbetreiber gemeldet hat, trägt es im Register nach.
Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Die einzige Anlaufstelle ist das Webportal des Marktstammdatenregisters unter marktstammdatenregister.de. Papierformulare gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur bietet dort einen vereinfachten Registrierungsassistenten für steckerfertige Solaranlagen an, der seit 1. April 2024 online ist und dich durch alle Formularseiten führt.
Zwei Hinweise zur Sicherheit:
- Die Registrierung ist gebührenfrei. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass man keinen Gebührenbescheid erhält. Kosten entstehen nur, wenn du einen Dienstleister beauftragst. Für ein Balkonkraftwerk brauchst du keinen.
- Gib deine Zugangsdaten nicht weiter. Die Hilfeseiten des Registers empfehlen, mit dem Passwort wie mit jedem anderen Zugang umzugehen: vertraulich.
Offizielle Hilfen findest du auf der Seite Registrierungshilfen für Solaranlagen. Dort liegen die Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke und das Handbuch zur vereinfachten Registrierung als PDF. Im Lexikon dieser Seite steht außerdem die Kurzdefinition Marktstammdatenregister.
Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anmelden: Schritt für Schritt
Die folgende Anleitung stützt sich auf das Handbuch zur vereinfachten Registrierung und die Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke der Bundesnetzagentur. Beide stammen vom April 2024. Die Bezeichnungen auf den Schaltflächen können sich seitdem leicht geändert haben. Der Ablauf bleibt aber gleich: Konto anlegen, Konto aktivieren, Formular ausfüllen, Bestätigung speichern.
- Unterlagen bereitlegen. Du brauchst die Bedienungsanleitung oder das Datenblatt deines Sets und eine Stromrechnung mit deiner Zählernummer. Notiere vorab die Leistung aller Module in Watt und die Leistung des Wechselrichters.
- Portal öffnen. Rufe marktstammdatenregister.de auf. Wähle auf der Startseite die Kachel für die Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs, dann die Kachel für eine Solaranlage und zuletzt die Art „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“.
- Drei Fragen beantworten. Das Portal fragt, ob du schon als Anlagenbetreiber registriert bist (beim ersten Mal „Nein“), ob du die Anlage als Privatperson betreibst („Ja“) und in welchem Status sie ist. Wähle „In Betrieb“. Geplante Geräte trägst du laut Handbuch erst nach der Inbetriebnahme ein.
- Registrierung starten und Benutzerkonto anlegen. Klicke auf „Registrierung starten“. Trage deine persönlichen Daten und ein Passwort ein und bestätige mit „Benutzerkonto anlegen“. Die Daten dienen der Benutzerverwaltung und werden laut Handbuch nicht im Register veröffentlicht.
- Konto per E-Mail aktivieren. Du bekommst eine Mail von noreply@marktstammdatenregister.de. Sie landet manchmal im Spam-Ordner. Klicke auf den Link darin und melde dich danach mit Benutzername und Passwort an.
- Betreiber- und Standortdaten prüfen. Das Formular übernimmt deine Daten aus dem Konto. Steht das Gerät an deiner Wohnadresse, wählst du „Ja“ und der Standort wird übernommen. Sonst gibst du die abweichende Adresse ein.
- Technische Daten eintragen. Vergib einen Anzeige-Namen (vorausgefüllt ist „Balkonkraftwerk“), trage das Datum der Inbetriebnahme ein, die Gesamtleistung der Module in Watt, die Wechselrichterleistung in Watt und deine Zählernummer. Zu jedem Feld gibt es ein Informationsfeld mit Hinweisen.
- Speicherfrage beantworten. Das Formular fragt, ob du zusätzlich einen Stromspeicher betreibst. Bei „Ja“ erscheinen weitere Felder für dessen technische Daten.
- Abschließen und Bestätigung sichern. Klicke auf „Registrieren“. Danach kannst du die Registrierungsbestätigung anzeigen und als PDF herunterladen. Speichere sie. Auch später lässt sie sich noch abrufen.
Das Inbetriebnahmedatum
Als erste Inbetriebnahme gilt laut Bundesnetzagentur der Zeitpunkt, zu dem das Gerät zum ersten Mal Wechselstrom in dein Hausnetz einspeist. Meist ist das der Tag, an dem du den Stecker zum ersten Mal in die Steckdose steckst. Ab diesem Tag läuft die Monatsfrist.
Diese Angaben brauchst du für das Formular
Die Verbraucherzentralen fassen die Angaben so zusammen: Neben deinen Betreiberdaten sind nur wenige technische Werte nötig. Die folgende Tabelle zeigt, woher du sie bekommst.
| Angabe im Formular | Was du einträgst | Woher du den Wert hast |
|---|---|---|
| Standort | Adresse des Geräts (oft deine Wohnadresse) | Eigene Angabe |
| Datum der Inbetriebnahme | Tag, an dem das Gerät erstmals Strom einspeist | Eigene Angabe, meist der Tag des ersten Einsteckens |
| Gesamtleistung der Module | Summe aller Modulleistungen in Watt (höchstens 2.000) | Datenblatt oder Bedienungsanleitung |
| Wechselrichterleistung | Ausgangsleistung in Watt (höchstens 800) | Datenblatt oder Bedienungsanleitung |
| Zählernummer | Nummer deines Stromzählers | Stromrechnung oder Zähler selbst |
| Stromspeicher | Ja oder Nein, bei Ja die technischen Daten des Speichers | Datenblatt des Speichers |
Die Zählernummer ist eine vertrauliche Angabe und wird im Register nicht veröffentlicht. Die Grenzwerte sind fest eingebaut: Überschreitest du 2.000 W Gesamtleistung oder 800 W Wechselrichterleistung, zeigt das Formular eine gelbe Hinweisbox. Dein Gerät gilt dann nicht mehr als Balkonkraftwerk, und das Formular bietet dir an, ins Formular für Anlagen an Gebäuden zu wechseln. Welche Sets innerhalb der Grenzen liegen, zeigt der Überblick der Balkonkraftwerke im Vergleich. Was die Grenzen bedeuten, erklärt der Ratgeber Balkonkraftwerk: Was ist erlaubt?.
Der Wert für die Wechselrichterleistung ist der Maximalwert, den das Gerät einstellen kann. Das stellt die Bundesnetzagentur klar: Lässt sich ein Wechselrichter per Schalter oder Software auf mehr als 800 VA hochstellen, zählt dieser höhere Wert, auch wenn du ihn gedrosselt betreibst. Trägst du zu wenig ein, musst du den Eintrag später korrigieren.
Welche Frist gilt für die Anmeldung?
Ein Monat ab Inbetriebnahme. Das ergibt sich aus der Marktstammdatenregisterverordnung: Registrierungen von Einheiten und EEG-Anlagen müssen „innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme“ erfolgen. Der VDE nennt für Steckersolargeräte dieselbe Frist, und die Verbraucherzentrale bestätigt sie für alle neuen Anlagen.
Praktisch heißt das: Plane die Anmeldung direkt beim Aufbau ein. Am besten legst du die Daten schon vor dem Einstecken zurecht, dann bist du am selben Abend fertig. Setzt du den Stecker an einem Samstag zum ersten Mal ein, ist die Frist nach einem Monat abgelaufen, nicht erst am Ende des Folgemonats.
Für Änderungen gilt dieselbe Monatsfrist: Ändern sich eingetragene Daten, musst du sie innerhalb eines Monats im Register anpassen. Das regelt § 7 der Verordnung.
Beim Netzbetreiber anmelden: Was seit dem Solarpaket I entfällt
Früher musstest du ein Balkonkraftwerk zusätzlich beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Seit dem Inkrafttreten des Solarpakets I am 16. Mai 2024 entfällt das für Steckersolargeräte. Im Gesetz steht es so: Netzbetreiber können für solche Geräte keine zusätzlichen Meldungen verlangen (§ 8 Abs. 5a EEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt dagegen unberührt, sie ist die einzige Meldung.
Der Netzbetreiber bleibt trotzdem informiert. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass er über die Registrierung automatisiert Standort, technische Daten und Betreiberdaten erfährt. Eine Prüfung deiner Angaben durch den Netzbetreiber ist für Balkonkraftwerke allerdings nicht vorgesehen. Im Portal siehst du deshalb beim Status der Netzbetreiberprüfung den Eintrag „nicht vorgesehen“. Das ist normal und kein Fehler. Dein Gerät gilt unabhängig davon als registriert. Mehr zur Rolle der Stelle steht im Glossar unter Netzbetreiber.
Die Erleichterung gilt nur unter Bedingungen. Laut VDE und Bundesnetzagentur müssen alle drei erfüllt sein:
- Die Modulleistung aller Steckersolargeräte hinter deinem Anschluss beträgt zusammen höchstens 2 Kilowatt.
- Die Wechselrichterleistung beträgt zusammen höchstens 800 Voltampere.
- Du ordnest das Gerät der „unentgeltlichen Abnahme“ zu, du verzichtest also auf eine Einspeisevergütung. Das passiert im Standardfall automatisch, wenn du nur im Register anmeldest.
Wer eine Einspeisevergütung haben will, muss das Gerät nach Angabe des VDE zusätzlich beim Netzbetreiber anmelden. Das lohnt sich bei den geringen Einspeisemengen selten. Die Bundesnetzagentur nennt den Mehraufwand im Verhältnis zu den geringen Beträgen unverhältnismäßig. Dasselbe gilt für Geräte, die über den Grenzen liegen: Für sie bleibt es bei der Anmeldung an beiden Stellen. Ob und wann sich ein größeres System lohnt, ordnet der Ratgeber Balkonkraftwerk oder PV-Anlage ein.
Einen Sonderfall nennt die Verbraucherzentrale beim Speicher: Dafür kann laut ihrer Darstellung eine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig sein. Mehr dazu im Abschnitt zum Speicher weiter unten.
Zählertausch: Was nach der Anmeldung passiert
Dein Stromzähler muss für ein Balkonkraftwerk eigentlich zwei Richtungen messen können. Ein Zweirichtungszähler erfasst, wie viel Strom du aus dem Netz beziehst und wie viel du einspeist. Hast du noch einen alten Ferraris-Zähler, also das mechanische Gerät mit Drehscheibe, kann er bei hoher Erzeugung rückwärts laufen. Wie die Technik funktioniert, erklärt der Ratgeber Stromzähler und Balkonkraftwerk ausführlich. Die Glossareinträge Ferraris-Zähler und Zweirichtungszähler geben die Kurzfassung.
Seit dem Solarpaket I musst du den Tausch aber nicht abwarten. Das Gesetz (§ 10a Abs. 3 EEG) erlaubt, Steckersolargeräte schon vor dem Einbau eines Zweirichtungszählers mit dem vorhandenen Zähler zu betreiben. Die Messwerte des alten Zählers gelten bis zum Tausch vorläufig als richtig. Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Das Rückwärtslaufen wird übergangsweise geduldet, und du kannst das Gerät direkt nach dem Kauf in Betrieb nehmen.
Den Tausch erledigt der Messstellenbetreiber. Das Gesetz verpflichtet ihn, die Messstelle unverzüglich mit einem Zweirichtungszähler oder einem intelligenten Messsystem auszustatten, ohne dass du ihn beauftragen musst (§ 10a Abs. 2 EEG). Nach Auskunft der Verbraucherzentrale dürfen dir dafür keine Kosten in Rechnung gestellt werden. Die Bundesnetzagentur ordnet die Duldung zeitlich ein: Sie sei in der Regel allenfalls eine Frage von Wochen, höchstens einigen Monaten, aber nicht von Jahren.
Zähler nie selbst tauschen
Den Zähler tauscht ausschließlich der Messstellenbetreiber. Fasse Zähler und Zählerschrank nicht an. Bei Fragen zur Hausinstallation, zu Steckdosen und Sicherungen ziehst du eine Elektrofachkraft hinzu.
Eine Einschränkung gilt für ältere Geräte: Die Regeln zum Zählertausch und zur Duldung greifen nicht für Anlagen, die vor dem 16. Mai 2024 in Betrieb gegangen sind (§ 100 Abs. 23 EEG). Für solche Altgeräte lohnt der Blick in die Unterlagen, die du damals mit dem Netzbetreiber ausgetauscht hast.
Mit Speicher anmelden und Speicher nachträglich melden
Ein Batteriespeicher gilt im Register als eigene Einheit. Die Bundesnetzagentur schreibt: Bei Solaranlagen mit Batteriespeichern sind zwei Einheiten zu registrieren. Für Balkonkraftwerke geht das in einem Durchgang. Eine getrennte Registrierung des Speichers zu einem späteren Zeitpunkt ist ebenfalls möglich.
Balkonkraftwerk mit Speicher in einem Zug anmelden
Beantworte im Formular die Frage nach dem Stromspeicher mit „Ja“. Es öffnen sich weitere Felder zu Kapazität, Leistung und Art des Speichers. Die Werte findest du auf dem Typenschild und im Datenblatt. Anschließend registrierst du beides gemeinsam mit „Registrieren“. Eine Übersicht passender Systeme steht auf der Seite Balkonkraftwerk-Speicher.
Speicher nachträglich anmelden
Rüstest du später einen Speicher nach, registrierst du ihn als neue Einheit. Die MaStR-Hilfe beschreibt den Weg so: Melde dich mit deinen Zugangsdaten an, wähle die Kachel für die Registrierung einer Anlage und dort „Registrierung anderer Anlagen“. Dort findest du das Batterie-Symbol. Folge dann den Anweisungen des Online-Formulars. Wie das Nachrüsten technisch läuft, zeigt die Seite Balkonkraftwerk-Speicher nachrüsten.
Quellenlage beim Speicher
Die genannten Schritte stammen aus der MaStR-Hilfe der Bundesnetzagentur. Die Registrierungshilfe für Stromspeicher ist ein älteres Dokument, und für den Fall „Steckersolargerät plus nachgerüsteter Speicher“ gibt es keine eigene Anleitung. Die Frist von einem Monat nennt die Verbraucherzentrale für neu aufgebaute Speicher. Frag im Zweifel die Bundesnetzagentur oder deinen Netzbetreiber.
Was die Verbraucherzentrale zusätzlich nennt
Die Verbraucherzentrale schreibt, die Produktnorm gelte nur für Geräte ohne Speicher, und für Steckersolargeräte gebe es im EEG keine Ausnahmen für Speicher. Deshalb gelten für diese Speicher dieselben Regeln wie für andere: Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Nach ihrer Darstellung (Stand März) muss ein zugelassener Elektriker den Speicher anschließen und beim Netzbetreiber anmelden. Das ist für viele Plug-in-Speichersysteme relevant. Kläre den Anschluss deshalb vor dem Kauf mit einem Fachbetrieb und deinem Netzbetreiber. Was die Norm für Speicher bedeutet, steht im Ratgeber Was ist erlaubt.
Änderungen, Zubau und Umzug: Wann du den Eintrag anpasst
Ein Eintrag ist keine einmalige Sache. Die Bundesnetzagentur nennt diese Fälle:
- Zubau von Modulen: Baust du am selben Standort Module dazu und ersetzt nicht nur defekte, registrierst du sie als weitere Einheit mit eigenem Inbetriebnahmedatum. Die Wechselrichterleistung teilst du entsprechend der Bruttoleistung der einzelnen Einheiten auf. Das gilt ausdrücklich auch für Balkonkraftwerke.
- Umzug: Nimmst du das gesamte Gerät mit, änderst du die Standortdaten im Reiter „Allgemeine Daten“. Das erste Inbetriebnahmedatum bleibt bestehen, das Datum am neuen Standort kommt hinzu.
- Datenänderungen: Jede Änderung der eingetragenen Daten meldest du innerhalb eines Monats. Du öffnest dazu die Einheit und wählst „Bearbeiten“.
- Dauerhafte Stilllegung: Baust du das Gerät endgültig ab, musst du die dauerhafte Stilllegung eintragen. Eine vorläufige Stilllegung ist freiwillig.
- Betreiberwechsel: Verkaufst du das Gerät, wird die Einheit nicht neu angelegt. Alter und neuer Betreiber registrieren den Wechsel gemeinsam, die Frist beträgt einen Monat.
Eine Meldung der Stilllegung oder des Betreiberwechsels an den Netzbetreiber ist laut den Hinweisen der Bundesnetzagentur für Balkonkraftwerke nicht nötig.
Nicht angemeldet: Welche Strafe droht?
Wer sein Balkonkraftwerk nicht oder zu spät registriert, handelt ordnungswidrig. Das schreibt die Bundesnetzagentur in ihren häufigen Fragen. Die Rechtsgrundlage ist § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung in Verbindung mit § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Verordnung nennt als Ordnungswidrigkeit, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig eine Registrierung „nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig“ vornimmt.
Der Bußgeldrahmen steht in § 95 Abs. 2 Nr. 6 des Energiewirtschaftsgesetzes: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Das ist der Höchstrahmen, kein Regelsatz. Welche Summe im Einzelfall festgesetzt wird, entscheidet die Behörde nach den Umständen. Belastbare Zahlen zu tatsächlich verhängten Bußgeldern für Steckersolargeräte konnten wir nicht finden, deshalb nennen wir keine.
Daneben kennt das EEG Zahlungspflichten bei Pflichtverstößen. Nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 EEG müssen Anlagenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Zahlung an den Netzbetreiber leisten, wenn sie die zur Registrierung erforderlichen Angaben nicht übermittelt haben. Die Höhe richtet sich nach der installierten Leistung. Wie diese Regel bei Steckersolargeräten in der Praxis angewendet wird, ist in den von uns ausgewerteten Quellen nicht dargestellt. Verlass dich also nicht darauf, dass bei kleinen Geräten nichts passiert.
Weitere Nachteile ergeben sich indirekt:
- Fördergeber verlangen häufig einen Registrierungsnachweis. Die Stadt Gelsenkirchen etwa verlangt in ihrem Programm den Nachweis, dass das Gerät mit dem Status „in Betrieb“ im Register steht.
- Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Banken und Fördergeber den Eintrag oft als Beleg für die Inbetriebnahme einfordern.
Hast du die Frist verpasst, hilft nur eines: Hol die Anmeldung sofort nach. Ein Eintrag mit Verspätung ist besser als gar keiner.
Anmelden in Bayern, NRW und anderen Ländern: Gibt es Unterschiede?
Nein. Die Anmeldung ist bundeseinheitlich. Ob du in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Sachsen wohnst: Das Register der Bundesnetzagentur ist für alle Bundesländer zuständig, die Pflicht ist dieselbe, und das Formular ist identisch. Eine zusätzliche Anmeldung bei Land, Kreis oder Gemeinde gibt es nicht.
Regionale Unterschiede betreffen etwas anderes:
- Förderprogramme: Einzelne Städte und Landkreise zahlen Zuschüsse und knüpfen sie an Bedingungen, etwa an einen Registrierungsnachweis. Welche Programme es aktuell gibt, steht im Ratgeber Förderung fürs Balkonkraftwerk.
- Netzbetreiber: Der zuständige Netzbetreiber hängt von deiner Adresse ab. Seine Technischen Anschlussbedingungen können zusätzliche technische Hinweise enthalten, ersetzen aber nicht die Registrierung.
- Örtliche Satzungen: Denkmalschutz oder eine Gestaltungssatzung können das Anbringen betreffen. Mit der Anmeldung haben sie nichts zu tun.
Häufige Fehler bei der Anmeldung
- Frist verpasst: Der Monat läuft ab dem ersten Einstecken, nicht ab dem Kauf und nicht ab dem Zählertausch.
- Falsche Leistungsangabe: Modulleistung und Wechselrichterleistung werden verwechselt. Die Modulleistung steht in Wp, die Wechselrichterleistung in W oder VA.
- Gedrosselten Wert eingetragen: Zählt der Maximalwert des Wechselrichters, musst du diesen eintragen und nicht den eingestellten.
- Kostenpflichtigen Anmeldeservice gebucht: Das Register ist kostenlos. Ein Dienstleister ist nur dann sinnvoll, wenn du die Anmeldung nicht selbst machen kannst.
- Speicher vergessen: Ein Speicher ist eine eigene Einheit und braucht einen eigenen Eintrag.
- Bestätigung nicht gesichert: Lade die Registrierungsbestätigung herunter. Förderstellen verlangen sie häufig. Für die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung brauchst du dagegen eine eigene Meldung, mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk-Versicherung.
- Zubau nicht gemeldet: Zusätzliche Module sind eine weitere Einheit mit eigenem Datum.
Keine Rechtsberatung
Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers. Dieser Ratgeber fasst amtliche Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fazit: Anmelden ist Pflicht und unkompliziert
Registriere dein Balkonkraftwerk selbst und kostenlos im Marktstammdatenregister, spätestens einen Monat nach dem ersten Einstecken. Mehr ist seit dem Solarpaket I nicht nötig, solange du innerhalb von 2.000 Wp und 800 VA bleibst. Sichere die Bestätigung. Für einen Speicher trägst du eine zweite Einheit ein und klärst den Anschluss mit einem Fachbetrieb. Den Zähler tauscht der Messstellenbetreiber.
Häufige Fragen
Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Jedes Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden, unabhängig von der Größe. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Wer die Registrierung versäumt, handelt ordnungswidrig. Die Anmeldung ist online möglich, gebührenfrei und für Privatpersonen auf wenige Angaben vereinfacht.
Wo melde ich mein Balkonkraftwerk an?
Im Webportal des Marktstammdatenregisters unter marktstammdatenregister.de. Dort wählst du die Registrierung einer Solaranlage und die Art „Steckerfertige Solaranlage“. Du legst ein Benutzerkonto an, aktivierst es per E-Mail und füllst das vereinfachte Formular aus. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig.
Muss ich mein Balkonkraftwerk auch beim Netzbetreiber anmelden?
Nein, sofern dein Gerät höchstens 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung hat und du auf eine Einspeisevergütung verzichtest. Seit dem Solarpaket I genügt der Eintrag im Register, der Netzbetreiber wird darüber informiert. Geräte über den Grenzen und Fälle mit gewünschter Vergütung sind anders geregelt.
Wie lange habe ich Zeit für die Anmeldung?
Einen Monat ab der Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahme gilt der Zeitpunkt, zu dem das Gerät erstmals Strom in dein Hausnetz einspeist, meist das erste Einstecken. Änderungen an eingetragenen Daten musst du ebenfalls innerhalb eines Monats im Register nachziehen, etwa bei Zubau, Umzug oder Stilllegung.
Wie melde ich ein Balkonkraftwerk mit Speicher an, auch nachträglich?
Im selben Formular antwortest du bei der Frage nach dem Stromspeicher mit „Ja“ und trägst dessen Daten ein. Ein später nachgerüsteter Speicher wird als neue Einheit über „Registrierung anderer Anlagen“ gemeldet. Zusätzlich kann laut Verbraucherzentrale eine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig sein. Kläre das vorab mit einem Fachbetrieb.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde, und gibt es eine Strafe?
Eine fehlende oder verspätete Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Marktstammdatenregisterverordnung. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht dafür einen Rahmen von bis zu fünfzigtausend Euro Geldbuße vor. Über tatsächlich verhängte Beträge bei Balkonkraftwerken liegen uns keine belegten Zahlen vor. Hol die Anmeldung sofort nach.
Läuft die Anmeldung in Bayern oder NRW anders ab?
Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister gilt bundesweit und läuft überall gleich ab. Es gibt keine zusätzliche Anmeldung bei Land oder Gemeinde. Unterschiede ergeben sich höchstens bei lokalen Förderprogrammen, die einen Registrierungsnachweis verlangen, und bei den Technischen Anschlussbedingungen deines Netzbetreibers.




