Erlaubt sind Balkonkraftwerke mit höchstens 800 VA Wechselrichterleistung und bis zu 2.000 Wp Modulleistung. Mit normalem Schukostecker darfst du nach der Produktnorm DIN VDE V 0126-95 bis 960 Wp anschließen, darüber braucht es eine Wieland-Steckdose vom Elektriker. Registrieren musst du das Gerät im Marktstammdatenregister.
Inhalt
- Die erlaubten Grenzwerte auf einen Blick
- Balkonkraftwerk: Maximale Leistung und wie viel Watt erlaubt sind
- Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?
- Sind 2000 Watt erlaubt?
- Sind 4000 Watt erlaubt?
- Die VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 einfach erklärt
- VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen
- Ein Gerät pro Haushalt? Mehrere Balkonkraftwerke zusammen
- Hochstellbare Wechselrichter: Warum der Maximalwert zählt
- Meldepflicht: Was du anmelden musst
- Genehmigung und Baugenehmigung: Was brauchst du?
- Mit Speicher erlaubt? Die Norm gilt hier nicht
- Mieter und WEG in Kurzform
- Erlaubt, nur mit Fachbetrieb oder nicht als Steckersolar?
- Häufige Fragen
Die erlaubten Grenzwerte auf einen Blick
Für Steckersolargeräte, wie Balkonkraftwerke rechtlich heißen, gelten vier Zahlen. Sie stammen aus zwei Quellen: dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der Fassung des Solarpakets I, das seit Mai 2024 gilt, und der Produktnorm DIN VDE V 0126-95, die im Dezember 2025 erschienen ist.
| Größe | Grenze | Woher sie stammt |
|---|---|---|
| Wechselrichterleistung (Einspeisung) | höchstens 800 W, gemeint sind 800 VA | EEG, § 8 Abs. 5a |
| Modulleistung gesamt | höchstens 2.000 Wp | EEG, § 8 Abs. 5a |
| Modulleistung mit Schukostecker | höchstens 960 Wp | Produktnorm DIN VDE V 0126-95 |
| Modulleistung mit Wieland-Steckdose | bis 2.000 Wp | Produktnorm DIN VDE V 0126-95 |
Die Grenzen gelten nicht je Gerät, sondern in der Summe aller Steckersolargeräte hinter deinem Stromanschluss. Das Gesetz spricht von „insgesamt“. Wer sie einhält, profitiert von den Erleichterungen des Solarpakets: kein Gang zum Netzbetreiber, kein Warten auf den Zählertausch, keine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit nach § 9 EEG. Wer sie überschreitet, betreibt kein Steckersolargerät mehr, sondern eine normale Photovoltaikanlage.
Balkonkraftwerk: Maximale Leistung und wie viel Watt erlaubt sind
Die Frage „Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?“ hat zwei Antworten, weil zwei verschiedene Größen gemessen werden.
- Wechselrichterleistung in VA: Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom der Module in Wechselstrom für dein Hausnetz. Seine Ausgangsleistung ist auf 800 VA begrenzt. Das ist die Zahl, die in den Medien als „800-Watt-Grenze“ auftaucht. Das Glossar erklärt sie unter 800-Watt-Grenze. Die Einheit Voltampere ist für diesen Zweck praktisch gleich zu Watt.
- Modulleistung in Wp: Die Solarmodule haben eine Spitzenleistung, die in Wattpeak angegeben wird. Zusammen dürfen sie 2.000 Wp erreichen. Was die Einheit bedeutet, steht im Glossar unter Wattpeak.
Beide Werte hängen nicht automatisch zusammen. Die Verbraucherzentrale beschreibt es so: Die maximal zulässige Wechselrichterleistung beträgt 800 W, die daran angeschlossene Modulleistung darf aber darüber liegen, bis zu 2.000 Wp nach EEG. Der Wechselrichter begrenzt dann die Spitze. Ein Beispiel zeigt den Unterschied: Vier Module mit je 500 Wp ergeben 2.000 Wp. Sie dürfen an einem Wechselrichter mit 800 VA hängen. Aus der Steckdose kommen trotzdem nie mehr als 800 VA ins Hausnetz.
Was die größere Modulfläche bringt, zeigt unsere Seite zum Balkonkraftwerk mit 2.000 Wp Modulleistung. Sets, die mit dem Standard-Schukostecker auskommen, findest du im Überblick 800-Watt-Balkonkraftwerke.
Wie groß darf ein Balkonkraftwerk sein?
Das Gesetz begrenzt die Leistung, nicht die Fläche oder die Zahl der Module. Es kommt allein auf Wp und VA an. Praktisch setzen dir andere Dinge Grenzen: der freie Platz am Balkon oder im Garten, die tragfähige Befestigung und die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist bei der Befestigung vor allem die sichere und stabile Montage entscheidend. Einen Überblick über Halterungen gibt die Seite Balkonkraftwerk-Halterung.
Eine Besonderheit betrifft Höhe und Bauaufsicht: Das Deutsche Institut für Bautechnik hat festgestellt, dass Module von Steckersolargeräten keine Bauprodukte sind. Damit entfielen laut Verbraucherzentrale die früheren besonderen Vorgaben für Glasmodule in mehr als vier Metern Höhe. Das heißt nicht, dass die Befestigung egal wäre. Sie bleibt Sache des Betreibers und muss Wind- und Schneelast aushalten.
Sind 2000 Watt erlaubt?
Ja, aber nur als Modulleistung. 2.000 Wp sind die Obergrenze der Module. Der Wechselrichter darf dazu weiterhin höchstens 800 VA liefern. Wer von „2.000 Watt“ spricht, meint fast immer ein Set mit 2.000 Wp Modulen.
Zwei Bedingungen machen aus „erlaubt“ ein „erlaubt und normgerecht“:
- Über 960 Wp Modulleistung verlangt die Produktnorm eine spezielle Energiesteckvorrichtung (Wieland). Die Steckdose installiert eine Elektrofachkraft.
- Der Wechselrichter muss bei 800 VA bleiben. Ein Set mit „2.000 W Leistung“, dessen Wechselrichter mehr einspeisen kann, fällt aus den Sonderregeln heraus.
Wie du den passenden Stecker bestimmst, erklärt der Ratgeber Schuko oder Wieland: Welcher Stecker passt?.
Sind 4000 Watt erlaubt?
Nicht als Balkonkraftwerk. Alles, was über 2.000 Wp Modulleistung oder über 800 VA Wechselrichterleistung liegt, ist rechtlich kein Steckersolargerät mehr. Die Bundesnetzagentur zieht diese Linie im Marktstammdatenregister ein: Das Formular für Balkonkraftwerke akzeptiert keine höheren Werte und bietet an, ins Formular für Anlagen an Gebäuden zu wechseln.
Eine Anlage mit 4.000 W ist eine reguläre Photovoltaikanlage. Der VDE schreibt: Geräte, die die Voraussetzungen des § 8 Abs. 5a EEG nicht erfüllen, etwa wegen höherer Modulleistung oder einer anderen Vergütungsform, müssen grundsätzlich sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Wer in dieser Größenordnung plant, sollte die Planung deshalb mit einem Fachbetrieb und dem Netzbetreiber abstimmen. Die Entscheidung zwischen beiden Welten ordnet der Ratgeber Balkonkraftwerk oder PV-Anlage ein.
Keine Tricks mit der Grenze
Die 800 VA gelten für die Summe aller Steckersolargeräte hinter einem Anschluss. Die Leistungen mehrerer Geräte werden zusammengerechnet, ein Aufteilen bringt also keinen Vorteil. Wer mehr Leistung braucht, meldet eine reguläre Anlage an.
Die VDE-Norm DIN VDE V 0126-95 einfach erklärt
Lange gab es keine eigene Produktnorm für Steckersolargeräte. Mit DIN VDE V 0126-95 liegt erstmals eine vor. Sie beschreibt die Sicherheitsanforderungen und deren Prüfung für das Gerät als Gesamtsystem aus Modulen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker. Das ergibt sich aus der Darstellung des VDE.
Was die Norm festlegt
Der entscheidende Punkt ist der Stecker. Beim Ziehen aus der Steckdose dürfen die Kontaktstifte nicht unter Spannung berührbar sein. Die Norm unterscheidet deshalb zwei Wege:
- Haushaltssteckdose mit Schutzkontaktstecker: Hier muss der Berührungsschutz entweder mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Laut VDE kann das ein modifizierter Haushaltsstecker mit Schutzumhüllung oder ein interner Trennschalter leisten. Alternativ kann der Schutz über eine galvanische Trennung im Wechselrichter erfolgen, der dafür zusätzliche Anforderungen erfüllen muss. Dabei gelten höchstens 800 VA und 960 Wp.
- Energiesteckvorrichtung: Sie bleibt laut VDE die sichere Option, wenn die Anforderungen für die Haushaltssteckdose nicht erfüllt werden können. Mit ihr sind bis zu 2.000 Wp möglich. Als Beispiel für eine solche Steckdose nennt der VDE die Norm DIN VDE V 0628-1.
Was das für deine Kaufentscheidung heißt
Die Verbraucherzentralen empfehlen, beim Kauf auf die Einhaltung der Produktnorm oder des DGS-Sicherheitsstandards zu achten. Prüfe in den Unterlagen, ob der Hersteller die Norm angibt. Für Geräte aus der Zeit vor der Norm gibt der ADAC eine Einordnung: Die seit dem Frühjahr 2024 geduldeten Schuko-Stecker seien jetzt normkonform. Der Hinweis gilt aber nur, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist.
Wichtig ist auch, was die Norm nicht tut. Sie ist eine technische Regel, die beschreibt, wie ein sicheres Gerät aufgebaut ist. Sie ersetzt weder die Anmeldung im Marktstammdatenregister noch die Prüfung deiner Hausinstallation. Zu Letzterer schreibt der VDE: Eine Elektrofachkraft soll prüfen, ob der vorhandene Stromkreis für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und abgesichert ist, gegebenenfalls wird eine kleinere Sicherung eingesetzt.
VDE-AR-N 4105 und die Technischen Anschlussbedingungen
Zwei weitere Regelwerke tauchen in Produktbeschreibungen auf: die VDE-AR-N 4105 und die TAB.
Die VDE-AR-N 4105 ist die Technische Anschlussregel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Der VDE nennt sie als Grundlage für den Netzanschluss auch von Steckersolargeräten. Früher legte sie eine Leistungsgrenze von 600 VA für die vereinfachte Inbetriebnahme fest. Diese Grenze ist mit dem Gesetz entfallen, und die aktuelle Fassung der Regel berücksichtigt das. Die technischen Anforderungen an Erzeugungseinheiten müssen aber weiterhin durch ein Einheitenzertifikat nachgewiesen werden. Das ist Sache des Herstellers, nicht deine.
Die TAB sind die Technischen Anschlussbedingungen. Jeder Netzbetreiber veröffentlicht sie für sein Netzgebiet. Sie regeln technische Anforderungen am Netzanschluss. Eine zusätzliche Meldung deines Balkonkraftwerks darf der Netzbetreiber nach dem Gesetz nicht verlangen, solange du die Grenzen einhältst und auf eine Einspeisevergütung verzichtest. Maßgeblich bleibt im Zweifel das Gesetz, ergänzt um die TAB deines Netzbetreibers. Wer der Netzbetreiber ist, erklärt das Glossar unter Netzbetreiber.
Ein Gerät pro Haushalt? Mehrere Balkonkraftwerke zusammen
Eine feste Regel „ein Gerät pro Haushalt“ gibt es nicht. Die Bundesnetzagentur stellt klar: Es können mehrere Steckersolargeräte angeschlossen werden, zeitgleich oder zeitversetzt, solange die maximalen Leistungswerte in der Summe nicht überschritten werden. Zusammenzurechnen sind alle Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle, in der Regel also hinter deinem Zähler.
Die Bundesnetzagentur gibt ein Rechenbeispiel. Ein Gerät mit 800 W Modulleistung und 600 VA Wechselrichterleistung lässt sich später nicht mit einem zweiten gleichen Gerät ergänzen. Zusammen kämen 1.200 VA heraus, und das ist mehr als die erlaubten 800 VA. Zwei Geräte mit je 400 VA sind dagegen in Ordnung. Jede zusätzliche Einheit musst du im Register als weitere Einheit eintragen, wie es der Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden beschreibt.
In einem Mehrfamilienhaus hat in der Regel jede Wohnung ihren eigenen Zähler und damit ihre eigene Entnahmestelle. Das Gesetz nimmt Steckersolargeräte außerdem von der sogenannten Anlagenzusammenfassung aus. Mehrere Geräte in einem Haus werden also nicht zu einer großen Anlage zusammengerechnet, wie die Verbraucherzentrale erläutert. Eines gilt für jede Kombination: Schließe nie mehrere Geräte über eine Mehrfachsteckdose an. Der VDE warnt ausdrücklich, dass dabei die Leitung überlastet werden kann und Brandgefahr besteht.
Hochstellbare Wechselrichter: Warum der Maximalwert zählt
Manche Wechselrichter lassen sich per Schalter oder App auf unterschiedliche Leistungen einstellen. Für die Einordnung als Steckersolargerät zählt dann der höchste wählbare Wert, nicht die eingestellte Stufe. Das schreibt die Bundesnetzagentur und nennt ein Beispiel: Ein Gerät mit 900 VA maximal wählbarer Wechselrichterleistung fällt aus den Sonderregeln, auch wenn es zunächst auf 600 VA gedrosselt betrieben wird. Haben Betreiber den niedrigeren Wert gemeldet, müssen sie Anmeldung und Register korrigieren.
Wir empfehlen deshalb keine Wechselrichter, die sich softwareseitig über 800 VA hinaus freischalten lassen, und raten vom Umstellen ab. Du verlierst damit die Vorteile des vereinfachten Verfahrens und riskierst Probleme bei Anmeldung und Netzanschluss. Wer mehr als 800 VA einspeisen möchte, braucht eine reguläre Anlage. Mehr zur Auswahl steht auf der Seite Wechselrichter für Balkonkraftwerke.
Meldepflicht: Was du anmelden musst
Erlaubt heißt nicht automatisch angemeldet. Jedes Steckersolargerät musst du im Marktstammdatenregister eintragen, und zwar innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme. Die Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem 16. Mai 2024, wenn du innerhalb der Grenzen bleibst und auf eine Einspeisevergütung verzichtest. Das Gesetz sagt es so: Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt, zusätzliche Meldungen an den Netzbetreiber können nicht verlangt werden. Den kompletten Ablauf mit allen Schritten beschreibt unser Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden im Marktstammdatenregister. Das Glossar fasst es unter Marktstammdatenregister zusammen.
Zum Zähler gilt: Dein Gerät darf schon vor dem Einbau eines Zweirichtungszählers in Betrieb gehen. Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler später aus, ohne dass du ihn beauftragen musst. Details stehen im Ratgeber Stromzähler und Balkonkraftwerk.
Genehmigung und Baugenehmigung: Was brauchst du?
Für den Betrieb des Geräts verlangt das EEG keine Genehmigung des Netzbetreibers, sondern nur die Registrierung im Marktstammdatenregister. Das ist eine Meldung, keine Genehmigung. Ob für das Anbringen an einer Fassade oder im Garten eine Baugenehmigung erforderlich sein kann, regeln die Bundesländer und die Gemeinden. In den von uns ausgewerteten Quellen findet sich dazu keine bundesweite Regel. Die Verbraucherzentrale nennt als Prüfpunkte aber bau- oder satzungsrechtliche Einschränkungen, etwa durch Denkmalschutzvorschriften in einem alten Ortskern. Im Zweifel fragst du bei der Gemeinde nach, bevor du bohrst.
Anders sieht es bei Dritten aus. Als Mieter brauchst du die Zustimmung des Vermieters, als Wohnungseigentümer einen Beschluss der Gemeinschaft. Seit Oktober 2024 sind Steckersolargeräte dabei privilegiert: Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn die Installation unzumutbar wäre. Was das konkret bedeutet, steht im Ratgeber Balkonkraftwerk als Mieter.
Mit Speicher erlaubt? Die Norm gilt hier nicht
Ein Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher ist nicht verboten, steht aber auf einer anderen rechtlichen Grundlage. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gilt laut ADAC und Verbraucherzentrale nur für Geräte ohne Speicher. Für die Kombination mit Batteriespeichern sind eigene Regeln angekündigt, aber noch nicht erschienen. Die 960-Wp-Regel für den Schukostecker ist deshalb keine verlässliche Grundlage für Systeme mit Speicher.
Die Verbraucherzentrale ergänzt: Im EEG gibt es keine Ausnahmeregeln für Batteriespeicher von Steckersolargeräten. Für sie gelten dieselben Regeln wie für andere Batteriespeicher, einschließlich der Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Nach ihrer Darstellung (Stand März) muss ein zugelassener Elektriker den Speicher anschließen und beim Netzbetreiber anmelden. Das ist für viele Systeme relevant, die als steckerfertig angeboten werden. Klär deshalb den Anschluss vor dem Kauf mit einem Fachbetrieb und deinem Netzbetreiber.
Im Register meldest du den Speicher als eigene Einheit, im selben Formular oder später. Wie sich die Systeme unterscheiden, zeigt die Seite Balkonkraftwerk mit oder ohne Speicher, eine Übersicht liefert Balkonkraftwerk-Speicher.
Mieter und WEG in Kurzform
Zur Miete brauchst du die Erlaubnis des Vermieters, in der Eigentümergemeinschaft einen Beschluss. Die Rechtsgrundlagen sind § 554 BGB und § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG. Kurz gesagt: Du hast einen Anspruch auf Gestattung, den der Vermieter nur bei Unzumutbarkeit verweigern darf. Beim „Wie“ der Anbringung darf er mitreden. Die ausführliche Fassung mit Mustertext liefert der Ratgeber zu den Rechten von Mietern und Eigentümern.
Erlaubt, nur mit Fachbetrieb oder nicht als Steckersolar?
Die Tabelle ordnet typische Fälle ein. Sie fasst die Aussagen von Gesetz, VDE, Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale zusammen.
| Fall | Einordnung | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Bis 960 Wp Module, bis 800 VA, Schukostecker mit Schutzmaßnahme | Erlaubt | Anschluss in Haushaltssteckdose nach Norm, Anmeldung im Register nötig |
| Mehrere Geräte hinter einem Zähler, Summe bis 2.000 Wp und 800 VA | Erlaubt | Leistungen werden zusammengerechnet |
| Betrieb vor dem Zählertausch | Erlaubt, vorübergehend | Messstellenbetreiber tauscht den Zähler, § 10a EEG |
| Über 960 Wp bis 2.000 Wp Module, bis 800 VA | Nur mit Fachbetrieb | Energiesteckvorrichtung (Wieland), von Elektrofachkraft installiert |
| Prüfung von Stromkreis und Sicherung | Nur mit Fachbetrieb | Elektrofachkraft prüft, ob der Stromkreis die Einspeisung verträgt |
| Balkonkraftwerk mit Batteriespeicher | Nur mit Fachbetrieb und Netzbetreiber | Norm gilt nicht, laut Verbraucherzentrale Elektriker und Anmeldung beim Netzbetreiber |
| Anschluss über Mehrfachsteckdose | Nicht erlaubt | Überlastung und Brandgefahr, VDE |
| Über 800 VA Wechselrichterleistung | Nicht als Steckersolar | Reguläre Anlage, Anmeldung bei Netzbetreiber und im Register |
| Über 2.000 Wp Module, zum Beispiel 4.000 W | Nicht als Steckersolar | Reguläre Photovoltaikanlage |
| Wechselrichter mit hochstellbarer Leistung über 800 VA | Nicht als Steckersolar | Maximalwert zählt, Sonderregeln entfallen |
| Betrieb ohne Anmeldung im Register | Nicht erlaubt | Ordnungswidrigkeit nach MaStRV und EnWG |
Keine Rechtsberatung
Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers. Dieser Ratgeber fasst amtliche Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Fazit: Innerhalb der Grenzen ist fast alles einfach
Bleibst du bei 800 VA Wechselrichterleistung und höchstens 2.000 Wp Modulleistung, brauchst du nur die Anmeldung im Register und den passenden Stecker: Schuko bis 960 Wp, darüber Wieland vom Elektriker. Speicher, mehrere Geräte und hochstellbare Wechselrichter sind Sonderfälle, bei denen du vorher klärst, was gilt. Alles darüber hinaus ist eine reguläre Photovoltaikanlage.
Häufige Fragen
Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?
Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA in dein Hausnetz einspeisen. Die Solarmodule dürfen zusammen bis zu 2.000 Wp leisten. Mit einem normalen Schukostecker sind nach der Produktnorm höchstens 960 Wp Modulleistung zulässig, darüber braucht es eine Wieland-Steckdose, die eine Elektrofachkraft installiert.
Sind 2000 Watt beim Balkonkraftwerk erlaubt?
Ja, aber nur als Modulleistung von 2.000 Wp. Der Wechselrichter bleibt auf 800 VA begrenzt. Über 960 Wp verlangt die Norm eine Energiesteckvorrichtung (Wieland), die ein Elektriker installiert. Ein Set, dessen Wechselrichter mehr als 800 VA einspeisen kann, fällt aus den vereinfachten Regeln heraus.
Sind 4000 Watt erlaubt?
Nicht als Balkonkraftwerk. Steckersolargeräte enden bei 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung. Eine Anlage mit 4.000 W ist eine reguläre Photovoltaikanlage. Sie muss laut VDE beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Die Planung stimmst du mit einem Fachbetrieb und dem Netzbetreiber ab.
Was sagt die VDE-Norm, und darf ich einen Schukostecker nutzen?
Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erlaubt den Schukostecker bis 960 Wp Modulleistung und 800 VA, wenn der Berührungsschutz beim Ziehen gewährleistet ist, etwa durch Schutzumhüllung, Trennschalter oder galvanische Trennung im Wechselrichter. Darüber bis 2.000 Wp ist eine Energiesteckvorrichtung vorgesehen.
Brauche ich eine Genehmigung oder Baugenehmigung?
Für den Betrieb verlangt das EEG keine Genehmigung des Netzbetreibers, nur die Registrierung im Marktstammdatenregister. Ob eine Befestigung an Fassade oder im Garten baurechtlich eingeschränkt ist, regeln Länder und Gemeinden, etwa beim Denkmalschutz. Als Mieter brauchst du die Zustimmung des Vermieters.
Gibt es eine Meldepflicht für das Balkonkraftwerk?
Ja. Du musst jedes Steckersolargerät innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem 16. Mai 2024, solange du höchstens 2.000 Wp und 800 VA nutzt und auf eine Einspeisevergütung verzichtest.
Ist ein Balkonkraftwerk mit Speicher erlaubt?
Ja, aber die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 gilt nicht für Systeme mit Speicher, eigene Regeln stehen aus. Laut Verbraucherzentrale gelten für den Speicher die normalen Vorgaben: Anmeldung im Register und beim Netzbetreiber, Anschluss durch einen zugelassenen Elektriker. Kläre das vor dem Kauf.
Darf ich mehrere Balkonkraftwerke betreiben?
Ja, wenn die Summe aller Steckersolargeräte hinter deinem Zähler 2.000 Wp Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung nicht überschreitet. Die Bundesnetzagentur rechnet die Werte zusammen. Jedes weitere Gerät trägst du als eigene Einheit im Register ein. Anschließen darfst du sie nie über eine Mehrfachsteckdose.




