Ratgeber

Balkonkraftwerk oder PV-Anlage? Was besser zu dir passt

Steckersolargerät oder Dachanlage? Leistung, Aufwand, Anmeldung und die Frage, ob ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage sinnvoll ist.

Redaktion Balkonkraftwerk-HeroAktualisiert am 15. Oktober 202612 Min. Lesezeit

Redaktion Balkonkraftwerk-HeroAktualisiert am 15. Oktober 2026So vergleichen wirUnabhängig · keine gekauften Platzierungen

Ein Balkonkraftwerk passt, wenn du mietest, wenig Fläche hast oder klein und selbst starten willst: Es speist höchstens 800 VA ein und darf bis 2.000 Wp Module haben. Eine Dach-PV-Anlage passt, wenn du ein Haus besitzt und viel Strom erzeugen willst; sie läuft über einen Fachbetrieb. Beides lässt sich kombinieren.

Inhalt
  1. Die Empfehlung nach Nutzertyp
  2. Die Gegenüberstellung in der Tabelle
  3. Unterschied 1: Leistung und Ertrag
  4. Unterschied 2: Installation, Anmeldung und Sicherheit
  5. Unterschied 3: Wohnsituation, Standort und Flexibilität
  6. Unterschied 4: Wirtschaftlichkeit, Vergütung und Steuern
  7. Unterschied 5: Zusätzlich zur PV-Anlage oder trotz PV-Anlage
  8. Der Entscheidungsbaum: Wenn …, dann …
  9. Beispiel für den Einstieg: ein Balkonkraftwerk-Set
  10. Häufige Fragen

Die Empfehlung nach Nutzertyp

Die Frage „Balkonkraftwerk oder PV-Anlage“ ist selten ein Entweder-oder. Beides sind Photovoltaik-Anlagen, aber in verschiedenen Größenklassen mit verschiedenem Aufwand. Das Balkonkraftwerk, rechtlich ein Steckersolargerät, ist für Privatpersonen gedacht, die selbst anbringen und den Strom direkt nutzen. Die Dachanlage ist ein festes System, das ein Fachbetrieb plant und installiert. Die Zuordnung:

  • Mieter und Wohnungseigentümer: Balkonkraftwerk. Eine Dachanlage fällt meist ohnehin aus, weil du über das Dach nicht verfügst. Für das Steckersolargerät brauchst du die Zustimmung, sie darf aber nur bei Unzumutbarkeit verweigert werden.
  • Hausbesitzer ohne PV mit geeignetem Dach und hohem Verbrauch: Dach-PV. Sie erzeugt ein Vielfaches und ist auf einen großen Teil deines Bedarfs ausgelegt.
  • Hausbesitzer mit PV-Anlage: Ein Balkonkraftwerk ist zusätzlich zur PV-Anlage möglich und kann an Balkon, Garage oder Wand sinnvoll sein, besonders bei anderer Ausrichtung.
  • Wer bald umzieht oder die Dachsanierung abwarten muss: Balkonkraftwerk. Es lässt sich laut Verbraucherzentrale leicht entfernen und andernorts weiterbetreiben.
  • Wer über 2.000 Wp hinausgehen will: Dach-PV. Alles darüber ist kein Steckersolargerät mehr.

Die Gegenüberstellung in der Tabelle

Die Tabelle stellt das Balkonkraftwerk der Dach-PV-Anlage gegenüber. Als Beispiel für die Balkonkraftwerk-Seite dient das Solakon-Set mit 900 Wp. Die Angaben zur Dach-PV beschreiben typische Fälle auf einem Einfamilienhaus, sie sind kein Angebot. Wo eine Quelle nichts nennt, steht „k. A.“.

MerkmalBalkonkraftwerk (Beispiel Solakon 900W)Dach-PV-Anlage
LeistungWechselrichter bis 800 VA, Module bis 2.000 Wp; Beispielset 900 Wp und 800 Wauf Einfamilienhäusern häufig 5 bis 15 kWp
Wer installiertdu selbst; Einspeisesteckdose nur durch ElektrofachkraftFachbetrieb
Anmeldungnur Marktstammdatenregister, keine Meldung beim NetzbetreiberFachbetrieb meldet beim Netzbetreiber an, dazu Marktstammdatenregister
MontageortBalkon, Wand, Garten, FlachdachDach, fest installiert
Mitnahme beim Umzugmöglichnur mit erheblichem Aufwand
Speicheroptional, Anmeldung aufwendigeroptional
Einspeisevergütungin der Praxis fast nie, meist unentgeltliche Abnahmereguläre Vergütung nach EEG möglich
Umsatzsteuer0 Prozent0 Prozent bis 30 kWp
AnfangsinvestitionEinsteiger-Preisklasselaut Verbraucherzentrale deutlich höher
AngebotZum Angebot*Angebote beim Fachbetrieb

Die Preisklasse des Balkonkraftwerks ist unsere Einordnung nach dem Angebot zum Zeitpunkt der Recherche, kein Preisversprechen. Bei der Umsatzsteuer gilt nach dem Umsatzsteuergesetz der Satz von 0 Prozent für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden; als erfüllt gilt die Voraussetzung bei einer installierten Bruttoleistung von höchstens 30 kWp. Die Steuer entscheidet die Frage also nicht.

Unterschied 1: Leistung und Ertrag

Der größte Unterschied liegt in der Größenordnung. Ein Steckersolargerät darf nach § 8 Abs. 5a EEG insgesamt bis zu 2 kW installierte Leistung und bis zu 800 Voltampere Wechselrichterleistung haben. Auf einem Einfamilienhaus liegt eine Dachanlage laut Verbraucherzentrale dagegen häufig zwischen 5 und 15 Kilowatt. Ein Beispiel macht das greifbar. Laut PVGIS-Abfrage der EU-Kommission liefert 1 kWp in Berlin bei 30 Grad Neigung nach Süden rund 1.049 kWh im Jahr, bei senkrechter Montage am Balkon rund 766 kWh. Das Solakon-Set mit 900 Wp erzeugt danach etwa 944 kWh bei 30 Grad und etwa 689 kWh am senkrechten Balkon. Eine Dachanlage mit 8 kWp kommt auf rund 8.400 kWh, also etwa das Neunfache.

Das ist eine Modellrechnung mit offenen Annahmen und keine Messung. Sie zeigt aber, warum die beiden Systeme verschiedene Ziele haben. Das Balkonkraftwerk deckt einen Teil deiner Grundlast, also des Stroms, den dein Haushalt rund um die Uhr zieht. Cleanthinking nennt aus HTW-Simulationsdaten meist 50 bis 70 Prozent Eigenverbrauch bei einem 800-Watt-System ohne Speicher. Aus den 944 kWh werden so rund 470 bis 660 kWh, die du selbst nutzt. Die Dachanlage erzeugt deutlich mehr, als ein Haushalt zeitgleich verbraucht, und speist den Rest ins Netz. Dafür gibt es eine Vergütung. Den Ertrag für deinen Standort schätzt der Balkonkraftwerk-Rechner; die Hintergründe erklärt der Beitrag Ertrag eines Balkonkraftwerks.

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Unterschied 2: Installation, Anmeldung und Sicherheit

Beim Balkonkraftwerk bringst du Module und Wechselrichter selbst an und steckst das Gerät in eine Steckdose. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass für Steckersolar-Sets in der Regel keine Elektrofachkraft nötig ist. Eine Fachkraft solltest du hinzuziehen, wenn eine Steckdose montiert wird oder du Zweifel an der Elektroinstallation hast. Bei mehr als 960 Wp Modulleistung ist laut Produktnorm DIN VDE V 0126-95 eine Einspeisesteckdose (Wieland) nötig, die eine Elektrofachkraft installiert. Mit Schuko-Stecker sind insgesamt 960 Wp zulässig. Details zum Stecker findest du unter Schuko oder Wieland.

Die Anmeldung läuft beim Balkonkraftwerk nur über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. § 8 Abs. 5a EEG schreibt vor, dass Netzbetreiber zusätzliche Meldungen für diese Geräte nicht verlangen können. Das gilt, wenn die Grenzen eingehalten sind und das Gerät der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet ist. Die Dachanlage dagegen bestehe laut Verbraucherzentrale aus mehreren Komponenten, die ein Fachbetrieb installiert und wartet; der Fachbetrieb erledigt auch die technischen Anfragen und Anmeldungen beim Netzbetreiber. Die Schritte für das Balkonkraftwerk beschreibt der Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden.

Keine Rechtsberatung

Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers. Arbeiten an der Hausinstallation, etwa das Setzen einer Einspeisesteckdose, gehören ausschließlich in die Hand einer Elektrofachkraft.

Unterschied 3: Wohnsituation, Standort und Flexibilität

Hier ist das Balkonkraftwerk klar im Vorteil, wenn du nicht Eigentümer eines Hauses bist. Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine entsprechende Regelung im Wohnungseigentumsgesetz. Die Verbraucherzentrale beschreibt das so: Die Zustimmung muss eingeholt werden, eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig. Mehr zum Vorgehen steht im Ratgeber Balkonkraftwerk für Mieter und WEG.

Beim Standort ist das Balkonkraftwerk flexibler. Die Module hängen an der Balkonbrüstung, an der Wand oder stehen im Garten oder auf dem Flachdach. Die Dachanlage ist für den dauerhaften Betrieb fest installiert und lässt sich laut Verbraucherzentrale nur mit erheblichem Aufwand an ein anderes Gebäude versetzen. Egal wo du montierst: Plane Wind- und Schneelast, Absturzsicherung und die Freigabe der Halterung durch den Hersteller selbst ein. Wie du die Befestigung wählst, zeigt der Beitrag Balkonkraftwerk-Halterung.

Das Einsteiger-Set von Solakon* wiegt als Modulpaar laut Hersteller 2 × 24,2 kg, der Wechselrichter 3,85 kg. Die Halterung ist in der Variante ohne Halterung nicht dabei. Das ist für den Balkon gut tragbar, eine Dachanlage mit 8 kWp und deutlich mehr Modulen ist dagegen ein Fall für einen Fachbetrieb.

Unterschied 4: Wirtschaftlichkeit, Vergütung und Steuern

Preise nennen wir nicht. Die Verbraucherzentrale ordnet es so ein: Ein Steckersolargerät sei deutlich günstiger als eine große PV-Anlage und amortisiere sich in der Regel innerhalb von drei bis fünf Jahren über die Stromkosten. Bei der Dachanlage nennt sie eine hohe Anfangsinvestition als Hürde. Das ist eine Einordnung der Verbraucherzentrale, keine Garantie, und dein Ergebnis hängt von Standort, Verbrauch und Strompreis ab. Den Strompreis nimmst du aus deiner Rechnung.

Bei der Vergütung unterscheiden sich die Systeme. Die Bundesnetzagentur schreibt, dass ein Steckersolargerät grundsätzlich auch die reguläre Einspeisevergütung in Anspruch nehmen kann, nach Einbau eines Zweirichtungszählers. Dann entfallen aber die vereinfachenden Sonderregeln. Die Verbraucherzentrale ergänzt, dass in der Praxis fast kein Steckersolargerät eine Vergütung für den eingespeisten Strom erhält. Der Nutzen liegt beim Balkonkraftwerk deshalb im eingesparten Strombezug. Bei der Dachanlage kommt die Einspeisevergütung für den Überschuss hinzu. Steuerlich sind Einnahmen aus Photovoltaikanlagen bis zu 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei. Beides zusammen macht die Frage „wirtschaftlich“ zu einer Rechenaufgabe. Eine Orientierung gibt der Ratgeber Lohnt sich ein Balkonkraftwerk?.

Unterschied 5: Zusätzlich zur PV-Anlage oder trotz PV-Anlage

Ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage ist erlaubt. Die Verbraucherzentrale schreibt: Steckersolar-Geräte werden unabhängig von anderen PV-Anlagen betrachtet. Das gilt in beide Richtungen, du kannst also auch zu einem vorhandenen Steckersolargerät später eine Dachanlage bauen. Es gibt allerdings eine Folge bei der Vergütung. Vergütet wird nur der Anteil des eingespeisten Stroms, der dem Verhältnis der Leistung der Dachanlage zur gesamten installierten Leistung entspricht. Der Anteil, der dem Steckersolargerät zugeordnet wird, bleibt unvergütet.

Die Bundesnetzagentur beschreibt den Fall in ihren FAQ: Werden Balkon- und Aufdachanlage hinter dem gleichen Netzanschluss betrieben, kann die Einspeisung grundsätzlich über eine gemeinsame Messeinrichtung erfasst werden. Gelten unterschiedliche Fördersätze, wird die Förderung im Verhältnis der installierten Leistung berechnet; für die Gewichtung zählt die Modulleistung, nicht die Wechselrichterleistung. Ein vereinfachtes Beispiel: Bei 8 kWp auf dem Dach und 0,9 kWp am Balkon entfällt rund ein Zehntel der gemessenen Einspeisung rechnerisch auf das Balkonkraftwerk und bleibt unvergütet. Die Bundesnetzagentur nennt als mögliche Wahl, die Balkonanlage ebenfalls regulär zu vergüten, dann gelten die Sonderregeln für Steckersolargeräte allerdings nicht. Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle werden zusammengerechnet. Kläre den Fall mit dem Installateur deiner Dachanlage und dem Netzbetreiber.

Ob ein Balkonkraftwerk trotz PV-Anlage sinnvoll ist, hängt von der Lage ab. Deckt die Dachanlage tagsüber schon den Großteil deines Verbrauchs, bringt ein zusätzliches Modul am Mittag wenig, denn der Strom geht ohnehin als Überschuss ins Netz. Sinnvoll wird es, wenn das Balkonkraftwerk Zeiten oder Ausrichtungen abdeckt, die das Dach nicht trifft, etwa eine West- oder Ostwand für den Morgen oder Abend, oder wenn die Anlage am Gartenhaus oder an der Garage Verbraucher versorgt, die dein Dach schlecht erreicht. Das ist eine Faustregel, keine Zusage. Rechne mit deinen Verbrauchsdaten nach. Wer größer denkt, findet unter Balkonkraftwerk mit 2000 Watt die Grenze des Steckersolargeräts.

Der Entscheidungsbaum: Wenn …, dann …

  • Wenn du zur Miete wohnst, dann nimm ein Balkonkraftwerk und hole die Zustimmung deines Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft ein.
  • Wenn du ein Haus besitzt, das Dach geeignet ist und dein Verbrauch hoch ist, dann lass dir ein Angebot für eine Dachanlage von einem Fachbetrieb geben.
  • Wenn du bereits eine PV-Anlage hast und am Balkon, an der Garage oder im Garten Fläche mit anderer Ausrichtung findest, dann prüfe ein zusätzliches Balkonkraftwerk.
  • Wenn eine Dachsanierung ansteht oder du bald umziehst, dann überbrücke mit einem Balkonkraftwerk, das du mitnehmen kannst.
  • Wenn du mehr als 2.000 Wp Modulleistung oder mehr als 800 VA einspeisen willst, dann brauchst du eine Anlage über einen Fachbetrieb.
  • Wenn dir eine Einspeisevergütung wichtig ist, dann ist die Dachanlage der klarere Weg; beim Balkonkraftwerk gibt es sie in der Praxis fast nie.
  • Wenn du mehr als 960 Wp am Balkonkraftwerk planst, dann lass eine Elektrofachkraft die Einspeisesteckdose setzen.
  • Wenn du unsicher bist, ob sich ein Speicher lohnt, dann beginne ohne Speicher; die Rechnung steht in Lohnt sich ein Speicher?.

Beispiel für den Einstieg: ein Balkonkraftwerk-Set

Solakon 900W/800W Set

Als Beispiel für die Balkonkraftwerk-Seite dient das Set aus zwei bifazialen N-Typ-Modulen mit je 450 Wp und dem Marstek-Mikrowechselrichter MST-MI0800W. Laut Solakon sind die Module für Schneelasten bis 5400 Pa und Windlasten bis 2400 Pa ausgelegt. Mit 900 Wp liegt das Set unter der Schuko-Grenze von 960 Wp, der Wechselrichter ist auf 800 W begrenzt. Die Garantiedauer für Module und Wechselrichter nennt die Produktseite nicht, sie verlinkt nur die Garantiedokumente. Das Set eignet sich als Einstieg für Mieter und Haushalte, die ohne Fachbetrieb starten wollen. Das aktuelle Angebot findest du über das Solakon-Set bei Amazon*.

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Einsteiger-Set, dessen Eckdaten zur Schuko-Grenze und zur 800-W-Regel passen.

Ideal für: Mieter und Haushalte, die klein und selbst starten wollen

  • Unter der Schuko-Grenze von 960 Wp
  • Bifaziale Glas-Glas-Module
  • WLAN im Wechselrichter integriert
  • Halterung nicht im Lieferumfang gelistet
  • Garantiedauer auf der Produktseite nicht genannt
  • Nur ein kleiner Teil des Haushaltsbedarfs
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Häufige Fragen

Balkonkraftwerk oder PV-Anlage: Was ist besser?

Das hängt von deiner Wohnsituation ab. Ein Balkonkraftwerk passt zu Mietern und Einsteigern, es speist höchstens 800 VA ein und ist leicht zu installieren. Eine Dach-PV-Anlage passt zu Hausbesitzern, die viel Strom erzeugen wollen, und läuft über einen Fachbetrieb. Beides lässt sich kombinieren.

Kann ich ein Balkonkraftwerk zusätzlich zur PV-Anlage betreiben?

Ja. Die Verbraucherzentrale schreibt, Steckersolar-Geräte würden unabhängig von anderen PV-Anlagen betrachtet. Vergütet wird dann nur der Anteil der Einspeisung, der dem Leistungsanteil der Dachanlage entspricht. Der dem Balkonkraftwerk zugeordnete Anteil bleibt unvergütet. Kläre den Anschluss mit dem Installateur und dem Netzbetreiber.

Ist ein Balkonkraftwerk trotz PV-Anlage sinnvoll?

Manchmal. Deckt die Dachanlage tagsüber schon deinen Bedarf, bringt ein zusätzliches Modul am Mittag wenig. Sinnvoll wird es bei anderer Ausrichtung, etwa Ost oder West am Balkon, oder bei Verbrauchern an Garage und Gartenhaus. Das ist eine Faustregel. Rechne mit deinen Verbrauchsdaten nach, bevor du kaufst.

Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, nicht zusätzlich. Seit dem Solarpaket I genügt für Steckersolargeräte im Rahmen der Grenzen die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. § 8 Abs. 5a EEG schließt zusätzliche Meldungen an den Netzbetreiber aus. Für Speicher gelten laut Verbraucherzentrale andere Regeln. Bei einer Dachanlage meldet der Fachbetrieb an.

Brauche ich als Mieter eine Zustimmung für ein Balkonkraftwerk?

Ja, du musst den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft um Zustimmung bitten. Nach § 554 BGB besteht aber ein Anspruch auf Erlaubnis, sofern die Veränderung dem Vermieter nicht unzumutbar ist. Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist laut Verbraucherzentrale nicht mehr zulässig. Frag schriftlich an.

Wie viel Leistung darf ein Balkonkraftwerk haben?

Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA einspeisen, die Module dürfen insgesamt bis 2.000 Wp haben. Mit Schuko-Stecker sind nach der Produktnorm bis 960 Wp zulässig, darüber braucht es eine Einspeisesteckdose, die eine Elektrofachkraft installiert. Stelle die Einspeisung nicht über 800 W und nutze keine Einstellung, die diese Grenze umgeht.

Fazit: Balkonkraftwerk oder PV-Anlage?

Das Balkonkraftwerk ist die richtige Wahl für Mieter, Einsteiger und alle, die selbst und ohne Fachbetrieb starten wollen, mit dem Solakon-Set als Beispiel. Die Dach-PV-Anlage lohnt für Hausbesitzer mit geeignetem Dach und hohem Verbrauch. Beides ist kombinierbar, die Vergütung der Dachanlage sinkt dann anteilig. Schau dir die Bestenliste der 800-Watt-Balkonkraftwerke an und prüfe, ob du an die Grenze von 2.000 Wp gehst.

Redaktion Balkonkraftwerk-Hero

Wir vergleichen Balkonkraftwerke, Speicher und Zubehör anhand von Herstellerdatenblättern, offiziellen Quellen (Bundesnetzagentur, VDE, Gesetzestexte) und einer festen Bewertungsmatrix. Eigene Labortests führen wir nicht durch – wo wir einordnen statt messen, steht das dabei.

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