Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das amtliche Register der Bundesnetzagentur für Anlagen des Strom- und Gasmarkts. Jedes Steckersolargerät meldest du dort selbst online an. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem Solarpaket I, weil das Register den Netzbetreiber automatisch informiert.
Anmeldung im Marktstammdatenregister: Ablauf in vier Schritten
- Konto anlegen: Vor der ersten Registrierung steht ein Benutzerkonto, in dem du Name und Anschrift bestätigst.
- Anlagenart wählen: Für Steckersolargeräte gibt es eine vereinfachte Eingabemaske mit wenigen Angaben.
- Daten eintragen: Gefragt werden unter anderem Standort, Inbetriebnahmedatum, Zahl und Leistung der Module, Leistung des Wechselrichters und ob ein Batteriespeicher dabei ist.
- Bestätigung sichern: Nach dem Abschluss kannst du eine Bestätigung herunterladen, die später als Nachweis dient.
Die Bundesnetzagentur stellt dazu eine Registrierungshilfe und einen Assistenten bereit, der durch die Formularseiten führt.
Beispiel: Zeitplan nach dem Aufbau
Dein Set kommt an und du hängst die Module am Samstag auf. Eine Registrierung ist laut Verbraucherzentrale auch schon vor der Inbetriebnahme möglich. Für neue Anlagen im Register gilt allgemein eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Für Steckersolargeräte nennt die MaStR-Hilfe keine eigene Frist. Melde dein Gerät deshalb zeitnah an und plane den Termin gleich beim Aufbau ein. Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht sind laut Verbraucherzentrale Bußgelder möglich.
Worauf du achten solltest
- Richtige Werte: Trage Modulleistung in Wp und Wechselrichterleistung getrennt ein. Beide stehen im Datenblatt.
- Kein zweiter Weg zum Netzbetreiber: Seit dem Solarpaket I entfällt die gesonderte Meldung für Anlagen bis 2.000 W Brutto- und 800 W Wechselrichterleistung ohne Einspeisevergütung.
- Speicher gesondert beachten: Ein Batteriespeicher gilt als eigene Anlage und wird gesondert eingetragen. Für Speicher gelten außerdem eigene Meldepflichten.
- Änderungen melden: Erweiterst du die Anlage oder baust sie ab, aktualisierst du den Eintrag.
- Nachweis aufbewahren: Die heruntergeladene Bestätigung brauchst du, wenn Förderstellen oder Versicherer nach der Anmeldung fragen.
Den ganzen Ablauf erklärt der Ratgeber Balkonkraftwerk anmelden. Die gemeldeten Geräte beschreibt der Eintrag Steckersolargerät, die Leistungsangaben der Eintrag Wattpeak. Zur Rolle des Netzbetreibers siehe Netzbetreiber.
Keine Rechtsberatung
Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers.
Häufige Fragen
Ist neben dem Register noch eine Meldung beim Netzbetreiber nötig?
Nein. Seit dem Solarpaket I genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Daten leitet das Register automatisch an den zuständigen Netzbetreiber weiter. Ein Batteriespeicher unterliegt dagegen eigenen Meldepflichten, die du getrennt beachten musst. Die Frist für die Registrierung selbst bleibt davon unberührt.
Was passiert, wenn ich die Anmeldung vergesse?
Du solltest sie umgehend nachholen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale droht bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht ein Bußgeld. Banken und Fördergeber verlangen zudem oft einen Eintragungsnachweis, den du ohne Anmeldung nicht vorlegen könntest. Lege den Nachweis deshalb nach der Anmeldung gleich ab.
