Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage aus ein bis vier Modulen und einem Wechselrichter, die du über ein Kabel in eine Steckdose einspeist. Der Strom versorgt zuerst die Geräte, die gerade in deinem Haushalt laufen. Offiziell heißt das Gerät Steckersolargerät und unterliegt festen Leistungsgrenzen.
Was bedeutet Balkonkraftwerk – und was steckt darin?
Der Name stammt aus dem Alltag: Die Anlage hängt oft am Balkongeländer, steht aber genauso im Garten, auf dem Flachdach oder an der Fassade. Technisch besteht sie aus drei Teilen. Die Solarmodule erzeugen Gleichstrom. Der Wechselrichter macht daraus Wechselstrom im Takt des Hausnetzes. Die Anschlussleitung mit Stecker bringt den Strom in deine Steckdose. Weil der Wechselrichter das Netz als Taktgeber braucht, liefert das Gerät bei einem Stromausfall nichts. Das stellt auch die Verbraucherzentrale NRW klar.
Praxisbeispiel: Wie viel Strom ein Balkonkraftwerk bringt
Die Verbraucherzentrale Hamburg nennt 200 bis 600 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr, je nach Größe und Standort. Am oberen Ende sind das im Durchschnitt gut 1,6 kWh am Tag (600 ÷ 365). Im Sommer liegt der Tageswert darüber, im Winter deutlich darunter. Mittags laufen dann Kühlschrank, Router und Standby-Geräte mit Sonnenstrom. Was gerade niemand braucht, fließt ins Netz. Je mehr du selbst verbrauchst, desto wirtschaftlicher arbeitet die Anlage. Für deinen Standort rechnest du mit dem Balkonkraftwerk-Rechner nach.
Worauf du achten solltest
- Leistungsgrenzen: Der Wechselrichter darf höchstens 800 VA abgeben, die Module höchstens 2.000 Wp. Was dahintersteckt, erklärt der Eintrag zur 800-Watt-Grenze.
- Stecker: Mit Schuko-Stecker sind insgesamt bis zu 960 Wp Modulleistung zulässig. Darüber braucht es eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installiert.
- Anmeldung: Sie läuft nur noch über das Marktstammdatenregister, nicht mehr über den Netzbetreiber.
- Montage: Plane Wind- und Schneelast, Absturzsicherung und die Freigabe des Halterungsherstellers ein. Mieter und Eigentümergemeinschaften dürfen nicht grundlos ablehnen.
- Speicher: Die Produktnorm gilt nicht für den Betrieb mit Batteriespeicher, eigene Regeln stehen noch aus.
Welche Sets in Frage kommen, zeigt unser Überblick über alle Balkonkraftwerke im Vergleich.
Häufige Fragen
Ist ein Balkonkraftwerk dasselbe wie ein Steckersolargerät?
Ja, beide Begriffe meinen dieselbe Geräteklasse. „Balkonkraftwerk“ ist der gebräuchliche Name im Alltag, „Steckersolargerät“ die Bezeichnung in Gesetz und VDE-Produktnorm. Der VDE führt zudem Guerilla-PV als weiteren Namen auf. Der Glossareintrag zum Steckersolargerät erklärt die Abgrenzung genauer. Technisch macht es keinen Unterschied, welchen der Namen du verwendest.
Läuft ein Balkonkraftwerk bei Stromausfall weiter?
Nein. Der Wechselrichter braucht die Netzspannung als Vorgabe und schaltet bei einem Ausfall ab, deshalb liefert das Gerät dann keinen Strom, auch wenn die Sonne scheint. Eine Notstromfunktion bieten nur Systeme mit Speicher und passender Ausstattung, für die die Produktnorm bisher nicht gilt. Ohne solche Technik bleibt die Steckdose dunkel.
Muss ich ein Balkonkraftwerk genehmigen lassen?
Eine Genehmigung des Netzbetreibers brauchst du nicht. Du meldest das Gerät im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur an. Wohnst du zur Miete oder in einer Eigentümergemeinschaft, brauchst du die Zustimmung von Vermieter oder Gemeinschaft, die sich nicht grundlos verweigern lässt. Dafür genügt ein Online-Formular der Behörde.
