Nulleinspeisung bedeutet, dass dein Balkonkraftwerk nur so viel Strom abgibt, wie im Haushalt gerade verbraucht wird, sodass nichts ins öffentliche Netz fließt. Das ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Die Registrierung im Marktstammdatenregister und die gesetzlichen Leistungsgrenzen gelten dabei weiterhin unverändert.
Wie die Regelung funktioniert
Ein Balkonkraftwerk erzeugt, was die Sonne hergibt. Verbrauchst du gerade weniger, fließt der Rest über den Zähler ins Netz. Bei der Nulleinspeisung greift eine Regelung ein: Ein Messgerät, meist ein Smart Meter am Hausanschluss, meldet den aktuellen Verbrauch. Daraufhin drosselt die Steuerung den Wechselrichter oder lenkt Überschuss in einen Batteriespeicher.
Zendure beschreibt es so: Smart Meter und Leistungsbegrenzer verhindern die Einspeisung oder drosseln den Speicher, sobald der Verbrauch sinkt. Ist der Speicher voll, sei zusätzlich eine Vorrichtung zur Abschaltung nötig. Anders gesagt: Ohne Speicher heißt Nulleinspeisung, dass das Gerät weniger liefert, als die Module könnten. Der Überschuss wird nicht genutzt, sondern gar nicht erst abgegeben.
Was Nulleinspeisung rechtlich nicht ändert
Drei Punkte werden regelmäßig missverstanden:
- Anmelden musst du trotzdem. Auch bei Nulleinspeisung ist die Registrierung im Marktstammdatenregister Pflicht. Die Entscheidung dafür begründet keine Ausnahme.
- Die Grenze zählt am Gerät. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die höchste wählbare Leistung maßgeblich, auch wenn das Gerät gedrosselt läuft. Wer einen größeren Wechselrichter per Software auf 800 VA drosselt, bleibt nicht automatisch im Rahmen der Sonderregeln. Hochstellbare Geräte empfehlen wir nicht.
- Pflicht besteht nicht. Eine Nulleinspeisung vorzuschreiben, sieht der Rechtsrahmen nicht vor. Du entscheidest freiwillig.
Rechenbeispiel: Wie viel Strom überhaupt betroffen ist
Die Verbraucherzentrale nennt für ein 400-Watt-Modul an einem unverschatteten Südbalkon rund 280 Kilowattstunden Jahresertrag. Der Netzbezug sinkt dadurch um etwa 200 Kilowattstunden. Die Differenz von rund 80 Kilowattstunden fließt ungenutzt ins Netz, das sind ungefähr 29 Prozent des Ertrags.
- Mittags liefert das Modul 350 W, der Haushalt braucht 120 W.
- Ohne Regelung fließen 230 W ins Netz, unvergütet.
- Mit Nulleinspeisung drosselt die Steuerung auf 120 W oder lädt mit den 230 W einen Speicher.
Schon ein einzelnes Standardmodul mit 450 bis 500 Watt hält die Netzeinspeisung nach Angaben der Verbraucherzentrale klein. Der Gewinn einer Nulleinspeisung ohne Speicher ist deshalb schmal, denn gedrosselter Strom ist verlorener Strom. Interessant wird sie vor allem, wenn ein Speicher den Überschuss später wieder zur Verfügung stellt.
Worauf du achten solltest
- Reaktionszeit: Jede Regelung arbeitet mit etwas Verzögerung, kurze Einspeisespitzen sind darum möglich. Eine garantierte Null gibt es nicht.
- Installation: Das Messgerät sitzt im Zählerschrank. Montage und Anschluss gehören zu einer Elektrofachkraft.
- Nutzen abwägen: Für Eigenverbrauch lohnt der Speicher, nicht die reine Drosselung.
- Software prüfen: Dokumentiere, welche Leistungsgrenze im Gerät hinterlegt ist, und lass sie unverändert.
Alle Varianten und Voraussetzungen erklären wir im Ratgeber zur Nulleinspeisung beim Balkonkraftwerk. Warum der Strom, den du selbst nutzt, den eigentlichen Nutzen bringt, steht beim Eigenverbrauch.
Keine Rechtsberatung
Maßgeblich sind Gesetz und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) deines Netzbetreibers.
Häufige Fragen
Ist Nulleinspeisung Pflicht?
Nein. Das Gesetz schreibt sie nicht vor, du entscheidest freiwillig. Ein Balkonkraftwerk darf überschüssigen Strom unentgeltlich ins Netz abgeben. Nulleinspeisung ist lediglich eine technische Einstellung, mit der du diesen Anteil verringern oder vermeiden möchtest, meist in Kombination mit einem Speicher.
Muss ich ein Balkonkraftwerk mit Nulleinspeisung anmelden?
Ja. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht, auch wenn dein Gerät keinen Strom ins Netz speisen soll. Der Netzbetreiber wird darüber automatisch informiert, eine zusätzliche Meldung bei ihm entfällt. Die freiwillige Nulleinspeisung begründet keine Ausnahme von der Registrierung oder von den Leistungsgrenzen.
Hilft Drosseln, die 800-Watt-Grenze zu umgehen?
Nein. Maßgeblich ist laut Bundesnetzagentur die höchste Leistung, die sich am Gerät einstellen lässt, auch wenn es gedrosselt betrieben wird. Wechselrichter, die sich per Software hochstellen lassen, sind daher keine Lösung. Halte die Grenze von 800 VA mit einem geeigneten, fest begrenzten Gerät ein.
